Bestimmungen für die Benützung der Schützenstube und des überdachten Vorplatzes

Allgenmein:


Bitte vermeiden sie Lärm und beachten sie die Lärmschutzbestimmungen

Schützenstube:

  • In der Schützenstube (inkl. Nebenräumen) herrscht Rauchverbot.
  • Im Ofen dürfen keinerlei Abfälle verbrannt werden.
  • Im Ofen darf nicht grilliert werden.
  • Tische und Stühle dürfen nur in der Schützenstube verwendet werden.
  • Fenster und Türen sind nach 22 Uhr geschlossen zu halten.


Überdachter Aussenbereich:

  • Jeglicher Betrieb von Lärm verursachenden elektronischen Geräten (Radio, Verstärker, CD Playern etc.) ist im Aussenbereich verboten.
  • Das Grillieren unter dem Dach ist verboten.


Ganzer Aussenbereich (inkl. Parkplatz):

  • Auf dem ganzen Areal ist das Entfachen von Feuern verboten.

       Ausnahme: Gasgrill

Haftung:

Der Mieter/ die Mieterin haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden. Der Schützenverein und die politische Gemeinde Dättlikon lehnen jede Haftung ab.


Die Polizeiverordnung der Gemeinde Dättlikon

gilt im und um das Schützenhaus

Anlässe sind spätestens um 02:00 Uhr zu beenden.



Gebühren für die Benützung der Schützenstube im Schützenhaus Dättlikon:

Gültig ab 1.1.2024

Nach der Miete muss die Schützenstube in gereinigtem Zustand übergeben werden.

Pro Wochenende wird die Schützenstube nur einmal vermietet, um das Einrichten und das Aufräumen zu erleichtern.

Mitglieder des SV Dättlikon für Privatanlässe                          Fr. 40,00
Dorfvereine Dättlikon                                                            Fr. 100,00
Firmen und Privatpersonen mit Sitz/Wohnsitz in Dättlikon      Fr 150,00
Externe Firmen, Vereine und Privatpersonen                        Fr 225,00
Nachreinigung                                                                          Fr 50,00 /Std
Grillbenützung inkl. Gas                                                          Fr 20,00
Brennholz (Harras)                                                                    Fr 20,00
Stromverbrauch                                                                        Fr 0,28 /KWh

In den Gebühren ist der Verbrauch von Gas Strom und Holz nicht inbegriffen. Sofern der Mieter sein Holz nicht selber beschaffen kann, besteht die Möglichkeit dasjenige des Schützenvereines zu verwenden.

Entsprechend dem und Holzverbrauch wird eine Gebühr erhoben.

zum Belegungsplan 2026

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zum Belegungsplan 2027

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