Die Polizeiverordnung der Gemeinde Dättlikon
gilt im und um das Schützenhaus
Ausnahme: Gasgrill
Der Mieter/ die Mieterin haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden. Der Schützenverein und die politische Gemeinde Dättlikon lehnen jede Haftung ab.
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Dättlikon
gilt im und um das Schützenhaus
Gültig ab 1.1.2024
Anlässe sind spätestens um 02:00 Uhr zu beenden.
Nach der Miete muss die Schützenstube in gereinigtem Zustand übergeben werden.
Pro Wochenende wird die Schützenstube nur einmal vermietet, um das Einrichten und das Aufräumen zu erleichtern.
Mitglieder des SV Dättlikon für Privatanlässe Fr. 40.00
Dorfvereine Dättlikon Fr. 100.00
Firmen und Privatpersonen mit Sitz/Wohnsitz in Dättlikon Fr. 150.00
Externe Firmen, Vereine und Privatpersonen Fr. 225.00
Nachreinigung Fr. 50.00/Std
Grillbenützung inkl. Gas Fr. 20.00
Brennholz (Harras) Fr. 15.00
Stromverbrauch Fr. 0.32 / KWh
In den Gebühren ist der Verbrauch von Gas Strom und Holz nicht inbegriffen. Sofern der Mieter sein Holz nicht selber beschaffen kann, besteht die Möglichkeit dasjenige des Schützenvereines zu verwenden.
Entsprechend dem und Holzverbrauch wird eine Gebühr erhoben.
Neuer Text
Neuer Text