Bestimmungen für die Benützung der Schützenstube und des überdachten Vorplatzes

Schützenstube:

In der Schützenstube herrscht generelles Rauchverbot.

Im Cheminée darf nicht grilliert werden und es dürfen keinerlei Abfälle verbrannt werden.
Die Tische und Stühle der Schützenstube dürfen nicht im Freien verwendet werden.

Überdachter Vorplatz:
Es ist nicht gestattet, unter der Überdachung zu grillieren oder in der Umgebung Feuer zu entfachen

Jeglicher Betrieb von Verstärkeranlagen, CD Playern, Radios usw. im Aussenbereich ist untersagt.
Nach 22.00 Uhr ist im Freien jeder Lärm untersagt. (Polizeiverordnung Dättlikon)

Auszug aus der Polizeiverordnung der Gemeinde Dättlikon
Art. 43
Dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist an öffentlichen Ruhetagen durchgehend, sowie an Werktagen in der Zeit von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr besonders Rechnung zu tragen. Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 07.00 Uhr. Die Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr. Während dieser Zeit ist jeglicher die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm verboten.
Art. 44
In Wirtschaften, Versammlungsräumen und Vergnügungsstätten sind Fenster und Türen ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten, falls Drittpersonen durch Lärm belästigt werden. Wenn nötig sind die Gäste beim Verlassen des Betriebes anzuhalten, keinen übermässigen Lärm zu verursachen.
GEMEINDERAT DÄTTLIKON

Haftung:
Der Veranstalter/Organisator haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden. Der Schützenverein sowie die politische Gemeinde Dättlikon lehnen jede Haftung ab.

Gebühren für die Benützung der Schützenstube im Schützenhaus Dättlikon:

Gültig ab 1.1.2024

Mitglieder des SV Dättlikon für Privatanlässe                                                                                 Fr.    40.00
Dorfvereine Dättlikon                                                                                                                       Fr.  100.00
Firmen und Privatpersonen mit Sitz/Wohnsitz in Dättlikon                                                              Fr.  150.00
Externe Firmen, Vereine und Privatpersonen                                                                                  Fr.  225.00
Nachreinigung                                                                                                                                  Fr.    50.00/Std
Grillbenützung inkl. Gas                                                                                                                   Fr.    20.00
Brennholz (Harras)                                                                                                                           Fr.    15.00
Stromverbrauch                                                                                                                                Fr.    0.32 / KWh

Anlässe sind spätestens um 02:00 Uhr zu beenden.
Das Schützenhaus muss bis um 10.00 Uhr des Folgetages in gereinigtem Zustand übergeben werden.
In den Gebühren ist der Verbrauch von Gas und Holz nicht inbegriffen. Sofern der Mieter das Holz nicht selber beschaffen kann, besteht die Möglichkeit dasjenige des Schützenvereines zu gebrauchen. Entsprechend dem Gas- und Holzverbrauch wird eine Gebühr erhoben.